Niemand redet gerne über Schulden und Insolvenz. Doch wenn Sie in finanzielle Schieflage geraten und nicht mehr zahlungsfähig sind, sollten Sie das Gespräch suchen. Schuldenberater und Insolvenzanwalt Stefan Neugebauer ist der richtige Ansprechpartner für Sie. Er berät Sie zu allen Fragen der Privatinsolvenz, prüft für Sie außergerichtliche Lösungen und vertritt Sie im Verbraucherinsolvenzverfahren. So werden Sie auf dem schnellsten Weg wieder schuldenfrei.
Was ist das Verbraucherinsolvenzverfahren?
Das Insolvenzverfahren für Verbraucher ist ein gerichtlicher Weg, der Privatpersonen von ihren Schulden befreit. Während des Insolvenzverfahrens ist der Schuldner vor Pfändungen der Gläubiger geschützt und darf sein Einkommen bis zur sog. Pfändungsfreigrenze behalten. Der Rest wird vom Insolvenzverwalter an die Gläubiger verteilt, sodass diese nicht komplett leer ausgehen. Unabhängig von der Höhe der Schulden erfolgt am Ende des Verbraucherinsolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung. Der Schuldner ist danach schuldenfrei und kann neu starten.
Voraussetzungen der Privatinsolvenz
Das Verfahren einer Privatinsolvenz ist an einige Bedingungen geknüpft. Zur Eröffnung des Verfahrens müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie sind Verbraucher und üben keine selbständige Tätigkeit aus. Für Unternehmer und Selbständige gibt es das Regelinsolvenzverfahren. Das Privatinsolvenzverfahren steht auch ehemaligen Selbstständigen offen, wenn es höchstens 19 Gläubiger gibt und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen, z. B. unbezahlte Löhne.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland.
- Sie sind zahlungsunfähig. Ihr Einkommen oder Vermögen reicht nicht mehr aus, um Ihre Schulden zu bezahlen.
- Ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern ist gescheitert. Das bedeutet, Ihre Gläubiger haben sich nicht auf einen Tilgungsplan eingelassen (z. B. Stundung oder Ratenzahlung).
Ablauf und Dauer des Privatinsolvenzverfahrens
1. Vorbereitungsphase (2-3 Monate)
Zunächst erstellt Insolvenzanwalt Neugebauer mit Ihnen eine Gläubigerliste und Schuldenübersicht. Er berät Sie hinsichtlich der Möglichkeit, bestehendes Vermögen zu sichern und entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Nachdem Sie ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto eingerichtet haben, stellen Sie die Zahlungen an die Gläubiger ein. In gemeinsamer Absprache entwirft Rechtsanwalt Neugebauer ein außergerichtliches Tilgungsangebot, einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan.
2. Insolvenzantrag (1-3 Monate)
Lehnen die Gläubiger den Tilgungsplan ab, wird der Antrag auf Privatinsolvenz gestellt. Die Zusammenstellung der Unterlagen für den Insolvenzantrag ist eine Herausforderung, die in der Regel nicht ohne professionelle Insolvenzberatung bewältigt werden kann. Das Gericht prüft nochmals, ob ein Schuldenbereinigungsplan Erfolg verspricht, der ggf. den Gläubigern vorgelegt wird.
3. Insolvenzverfahren (Seit 01.10.2020 nur noch 3 Jahre)
Lehnen die Gläubiger den Vorschlag wieder ab oder hat das Gericht von einem weiteren Vermittlungsversuch abgesehen, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Dazu bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter, der sich um mögliche Zahlungen an die Gläubiger kümmert. Nach spätestens einem Jahr wird das Hauptinsolvenzverfahren aufgehoben. In der anschließenden Wohlverhaltensphase müssen Sie einige Verhaltenspflichten einhalten, um schlussendlich von Ihren Schulden befreit zu werden.
Ihr Insolvenzanwalt und Berater Stefan Neugebauer
Ich bin Fachanwalt für Insolvenzrecht und seit über 15 Jahren als Schuldnerberater tätig. Während dieser Zeit habe ich schon mehrere tausend Menschen in ihrer Privatinsolvenz beraten, vertreten und unterstützt. Durch meine langjährige Erfahrung bringe ich besonderes Fachwissen und Feingefühl für die Probleme in der Privatinsolvenz mit. So finden wir gemeinsam den bestmöglichen Weg für Sie, Ihre wirtschaftliche Freiheit zurückzugewinnen.